AfA Baden-Württemberg freut sich: Eine halbe Millionen Menschen profitieren allein im Ländle vom Mindestlohn

Veröffentlicht am 03.07.2014 in Pressemitteilungen

Der Bundestag hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro die Stunde ab dem 01.01.2015 beschlossen.

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) begrüßt diese Entscheidung. Landesvorsitzender Udo Lutz erklärte: „Wir freuen uns, dass der Mindestlohn nun endlich Gesetz wird. Allein in Baden-Württemberg profitieren davon 500.000 Menschen und etwa vier Millionen bundesweit. Der jahrelange Kampf der Gewerkschaften und unserer Arbeitsgemeinschaft hat sich gelohnt! Was die Ausnahmen von Langzeitarbeitslosen, Praktikant*innen und Minderjährigen betrifft, werden wir prüfen ob diese wirklich notwendig sind“.

Der Mindestlohn wird deutschlandweit in allen Branchen gleich sein. In gewissen Bereichen, wie bei den Zeitungszusteller*innen, wird es Übergangsphasen geben. Diese sind allerdings bis 2017 begrenzt.

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner*innen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Was die Mindestvergütung für Auszubildende betrifft, hofft die Landes-AfA auf das einsetzen einer Kommission, die hier Mindestregelungen festsetzt. „Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert in Baden-Württemberg. Wir möchten zudem, dass diese Vergütung den Auszubildenden die Chance gibt, sich selbstständig vom Elternhaus zu lösen“, so Udo Lutz.

 

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