Der Bundestag hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro die Stunde ab dem 01.01.2015 beschlossen.
Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) begrüßt diese Entscheidung. Landesvorsitzender Udo Lutz erklärte: „Wir freuen uns, dass der Mindestlohn nun endlich Gesetz wird. Allein in Baden-Württemberg profitieren davon 500.000 Menschen und etwa vier Millionen bundesweit. Der jahrelange Kampf der Gewerkschaften und unserer Arbeitsgemeinschaft hat sich gelohnt! Was die Ausnahmen von Langzeitarbeitslosen, Praktikant*innen und Minderjährigen betrifft, werden wir prüfen ob diese wirklich notwendig sind“.
Der Mindestlohn wird deutschlandweit in allen Branchen gleich sein. In gewissen Bereichen, wie bei den Zeitungszusteller*innen, wird es Übergangsphasen geben. Diese sind allerdings bis 2017 begrenzt.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner*innen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Was die Mindestvergütung für Auszubildende betrifft, hofft die Landes-AfA auf das einsetzen einer Kommission, die hier Mindestregelungen festsetzt. „Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert in Baden-Württemberg. Wir möchten zudem, dass diese Vergütung den Auszubildenden die Chance gibt, sich selbstständig vom Elternhaus zu lösen“, so Udo Lutz.