Der Wechsel beginnt - auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Veröffentlicht am 27.04.2011 in Landespolitik

Baden-Württemberg zum Musterland guter Arbeit machen. Die Rechte der Personalvertretung ausbauen und stärken. Das sind Ziele, die im grünroten Koalitionsvertrag festgeschrieben sind. Ziele, die die AfA Karlsruhe ausdrücklich begrüßt.

Dort heißt es beispielsweise:
Mit dem Tariftreuegesetz Mittelstand und Beschäftigte schützen
Mit einem Tariftreuegesetz werden wir sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Denn sie dürfen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Wie in zahlreichen anderen Bundesländern wollen wir dies europarechtskonform und unbürokratisch durch Tariftreueerklärungen der Unternehmen umsetzen. Eine Tariftreueregelung ist auch für den Verkehrssektor vorgesehen. Bei nicht tarifgebundenen Branchen streben wir einen vergabespezifischen europarechtskonformen Mindeststundenlohn von zunächst 8,50 Euro an. Die öffentliche Hand geht so als Auftraggeber mit gutem Beispiel voran, wirkt gegen Lohndumping und sichert einen fairen Wettbewerb."

Der Koalitionsvertrag zum Download

 

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