Gemeinsame Erklärung zur Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit

Veröffentlicht am 18.07.2019 in Landespolitik

Der SPD-Fraktions- und Landesvorsitzende Andreas Stoch und Vorsitzende des DGBs und seiner Mitgliedsgewerkschaften in Baden-Württemberg erklären:

Wir fordern die Landesregierung auf, ihren Angriff auf das Arbeitszeitgesetz und damit auf den Schutz der Beschäftigten einzustellen. Eine pauschale Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden, wie dies zumindest von Teilen der Landesregierung beabsichtigt ist, oder eine Festlegung einer Wochen- statt einer täglichen Arbeitszeit lehnen wir entschieden ab. 

Die von der Landesregierung ins Spiel gebrachte Gefährdungsbeurteilung bei der Ausweitung von Arbeitszeiten ist ein untauglicher Versuch, ein Problem zu lösen, das es ohne die generelle Ausweitung der Arbeitszeit nicht gäbe. Schon jetzt gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dort, wo es Tarifverträge gibt, sind gute und flexiblere Arbeitszeitmodelle möglich. Beschäftigte in ganz unterschiedlichen Branchen beweisen vielfach, dass sie bereit und in der Lage sind, unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden. 

Ziel muss es sein, die Chancen neuer Arbeitszeitmodelle beispielsweise für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen, ohne die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verschlechtern. In diesem Zusammenhang ist es entlarvend, dass gerade von konservativer Seite das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung Anlass war, den Abbau des Arbeitnehmerschutzes zu fordern. Aus unserer Sicht muss das Urteil derart umgesetzt werden, dass die unterschiedlichen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt, aber keineswegs Arbeitnehmerrechte beschnitten werden. Darüber hinaus ist die Zeitsouveränität der Beschäftigten als mindestens gleichwertiges Ziel zu betrieblichen Flexibilitätsanforderungen zu verfolgen.

Baden-Württemberg wird den Anspruch, das Musterland für gute Arbeit zu sein, dann erfüllen, wenn im Schulterschluss von Beschäftigten, Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Unternehmen tarifvertraglich abgesichert passgenaue Lösungen gefunden werden. Das Arbeitszeitgesetz darf hierfür jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten verändert werden. Wir treten daher entschieden für den Schutz der Beschäftigten vor überlangen Arbeitszeiten ein.  

Stuttgart, 4. Juli 2019

Kurt Amberger (EVG) 
Catharina Clay (IG BCE)
Martin Gross (Verdi)
Andreas Harnack (IG BAU) 
Uwe Hildebrandt (NGG) 
Hans-Jürgen Kirstein (GdP)
Martin Kunzmann (DGB) 
Doro Moritz (GEW)
Roman Zitzelsberger (IG Metall)

Andreas Stoch MdL
Dr. Boris Weirauch MdL

 

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