Kein Lohndumping durch die Hintertür!

Veröffentlicht am 01.10.2014 in Pressemitteilungen

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Baden-Württemberg zeigt Unverständnis über die jüngste Aussage von Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS). Holsboer sprach von Konsequenzen bezüglich der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und meinte damit ihren Vorschlag für den neuen Mantelvertrag. Der BdS hatte der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) nämlich eine Streichung von Weihnachtsgeld, Zuschlägen für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie die Streichung der vermögenswirksamen Leistungen zur Kompensation des Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde vorgeschlagen.

Die Verhandlungen wurden daraufhin abgebrochen und werden erst Anfang Oktober fortgeführt. Dem BdS gehören unter anderem Burger King, McDonalds, Nordsee, Starbucks und Vapiano an.

„Dieses Verhalten ist für uns inakzeptabel! Der Mindestlohn wird für ein Lohndumping durch die Hintertür missbraucht. Das ist ein Beispiel von Gewinnmaximierung auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Firmen, wie Burger King, McDonalds oder Starbucks nagen nicht gerade am Hungertuch, sondern stehen finanziell nicht schlecht da. Eine gerechte Bezahlung im Osten und Westen der Republik sollten sie daher durchaus stemmen können. Die AfA vertraut, ähnlich wie im Fall Schlecker, auf eine bewusste Kaufentscheidung der Bürgerinnen und Bürger. Wer meint seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so abspeisen zu können, sollte nicht noch unterstützt werden. Der Markt ist groß genug, meinen Kaffee bekomme ich zum Beispiel auch beim Bäcker, der anständige Löhne zahlt. Zur Stärkung der Mitarbeiterrechte empfehlen wir allen Angestellten sich in der NGG zuengagieren und gemeinsam für einen gerechteren Lohn zu kämpfen“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.

 

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