Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Verantwortung

Veröffentlicht am 01.07.2021 in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2021 das Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Unternehmen werden dadurch in die Verantwortung genommen, Menschenrechte einzuhalten. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.

Die SPD hatte sich seit langem dafür eingesetzt und konnte das Gesetz im parlamentarischen Prozess nach langen und zähen Verhandlungen noch klarer machen und verschärfen. Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen fallen jetzt auch unter das Gesetz, das ab Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt. (Im Übergangszeitraum ab 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.)

Der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz betont, dass der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft ein zusätzliches Mitberatungsrecht erhält. Da ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen, sei ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen worden. Nun müsse ein europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden, um europaweit ein Zeichen für Menschenrechte und gegen Ausbeutung zu setzen, so Lutz weiter.

 

Homepage AfA Baden-Württemberg

Termine

Alle Termine öffnen.

16.04.2024, 19:00 Uhr Kreismitgliederversammung "Strategien gegen Rechtsextremismus".

24.04.2024, 19:00 Uhr SPD Grötzingen Vortrag über die Karlsruher Energiepolitik
von Dr. Anton Huber, Stadtrat

24.04.2024, 19:00 Uhr SPD Grötzingen Vortrag und Diskussion
"Was bedeutet der Energieplan für Grötzingen?" Vortrag und Diskussion mit Anton Huber

Alle Termine