Rente muss zum Leben reichen

Veröffentlicht am 24.10.2016 in Politik

Unser Rentenantrag, der auf dem Landesparteitag in Heilbronn beschlossen wurde:

Unser rentenpolitisches Ziel ist es, ein gutes Leben im Alter zu garantieren und den Lebensstandard weitgehend zu sichern. Deshalb wollen wir eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus und langfristig eine deutliche Erhöhung des Rentenniveaus erreichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

1. Das Risiko von Altersarmut schon im Ansatz bekämpfen

Mit einer sozial orientierten Arbeits- und Beschäftigungspolitik – angefangen von der Begrenzung der Leiharbeit über die armutsfeste Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes bis hin zur Durchsetzung einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik – wollen wir die Ursachen dieser Entwicklung konsequent bekämpfen, damit künftig wieder kontinuierliche und auf guter Arbeit basierende Erwerbsbiographien entstehen können. Für die zurückliegenden zwei Jahrzehnte sind jedoch bereits Rentenanwartschaften entstanden, die auf unterbrochenen Versicherungsverläufen und zunehmender Niedriglohnarbeit beruhen und damit das Risiko der Altersarmut in sich tragen.

2. Gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Die Wiederherstellung einer gerechten Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist eine entscheidende Voraussetzung, um im Erwerbsleben die Grundlage für eine auskömmliche Altersversorgung zu legen. Wir fordern, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine gerechte Lohnstruktur zu schaffen und die Ausbreitung des Niedriglohnsektors zu stoppen. Der gesetzliche Mindestlohn ist dazu ein erster, wichtiger Schritt, wird aber alleine nicht ausreichen. Notwendig sind auch die Stärkung des Tarifvertragssystems und der Tarifbindung sowie die vereinfachte Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.

Die seit Jahren erkennbare Tendenz einer sinkenden Lohnquote muss umgekehrt werden. Davon profitieren die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber durch höhere Beitragseinnahmen auch die sozialen Sicherungssysteme insgesamt. Wir wollen zudem das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet und sozial abgesichert, wieder stärken.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen zurückgedrängt werden. Leiharbeit muss wieder stärker reguliert werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss endlich ohne Ausnahmen durchgesetzt werden. Jede zweite Neueinstellung erfolgt mittlerweile befristet. Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags muss abgeschafft werden.

3. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland.

Wir wollen das System der gesetzlichen Alterssicherung deshalb so reformieren, dass die Ziele der Lebensstandardsicherung und der strukturellen Armutsfestigkeit wieder innerhalb des gesetzlichen Rentensystems erreicht werden können. Nur die Rückkehr zum Ziel einer lebensstandardsichernden Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden.

4. Stabilisierung der gesetzlichen Rente und langfristige Anhebung des Rentenniveaus

Die Definition des Rentenniveaus muss dem Ziel entsprechen, nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst einen lebensstandardsichernden Rentenanspruch zu erwerben.
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung darf nicht weiter sinken. Wir wollen es als ersten Schritt stabilisieren und langfristig das Rentenniveau wieder deutlich anheben.

Wir orientieren uns am Leitbild einer sozialen Rentenversicherung, in der das Prinzip der Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit (Äquivalenz-Prinzip) und ein angemessener Solidarausgleich ineinandergreifen. Die Lebensstandardsicherung muss wieder zentrales Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung werden.
Deshalb muss die Entwicklung der Renten auch in der Zukunft wieder stärker der Lohnentwicklung folgen und der Altersvorsorgeanteil (AVA) aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

5. Reform der Renten wegen Erwerbsminderung vollenden

Mit der um zwei Jahre verlängerten Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr und der sog. „Günstigerprüfung“ für die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung hat die SPD bereits wichtige Verbesserungen beim Schutz vor Erwerbsminderung durchsetzen können. Diese Leistungsverbesserung war unabwendbar, weil die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur das Altersrisiko absichern soll, sondern auch bei voller Erwerbsminderung eine Lohnersatzfunktion wahrzunehmen hat. Doch mit der Einführung von sog. „versicherungsmathematischen Abschlägen“ von bis zu 10,8 Prozent bei einem Bezug der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres wurde die Lohnersatzfunktion dieser Rente massiv beeinträchtigt. Trotz verlängerter Zurechnungszeit liegt der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente immer noch spürbar unter dem der Altersrenten.

Die im Jahr 2000 eingeführten Abschläge bei einer eintretenden Erwerbsminderung sind systematisch jedoch nicht zu rechtfertigen, da die Erwerbsgeminderten über keine individuelle Wahlmöglichkeit hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und der daran anknüpfenden Rente verfügen. Weil sich jedoch viele Erwerbsgeminderte eine Erwerbsminderungsrente auf dem heutigen Niveau buchstäblich nicht leisten können, wird oftmals – trotz eindeutiger Diagnosen - auf Kosten der eigenen Gesundheit weitergearbeitet. Um diese problematischen Entwicklungen einzudämmen, sind Renten wegen voller Erwerbsminderung künftig in jedem Falle wieder ohne Abschläge zu gewähren. Die Berechnungsgrundlage für die Erwerbsminderungsrente soll das aktuelle Renteneintrittsalter des Versicherten sein.

6. Gleitende Übergänge in die Rente statt Rente mit 70

Kaum dass die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren von der SPD durchgesetzt wurde, eröffnen Unionspolitiker nun die Debatte über die Rente mit 70. Die Diskussion wird dabei mit Argumenten geführt, die auf den ersten Blick neu und eingängig erscheinen: es müssten endlich Anreize gesetzt werden, damit Arbeitnehmer freiwillig über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeiteten.

Doch den finanziellen Anreiz, mit dem späteren Renteneintritt höhere Rentenanwartschaften zu erwerben, gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Der Zuschlag pro Jahr eines späteren Rentenbeginns (6 Prozent Rentensteigerung) ist sogar deutlich höher als der Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn (3,6 Prozent pro Jahr eines früheren Rentenbezugs). Der Rentenzuschlag von 6 Prozent pro Jahr des späteren Renteneintritts wird zudem mit dem Verzicht auf die bereits zustehenden Altersbezüge teuer erkauft. Je später die Rente beginnt, desto höher die Besteuerung der Rente. Jedes Konzept über eine Rentenflexibilisierung muss darauf Antworten finden, damit sich die Flexibilisierung nicht zum Bumerang für die älteren Arbeitnehmer entwickelt. Eine Flexibilisierung des Rentenzugangsalters muss deshalb einer anderen Logik folgen:

a. Die Festlegung einer gesetzlichen Regelaltersgrenze bleibt als Anker von zentraler Bedeutung. Denn die gesetzliche Altersgrenze bestimmt, ab welchem Zeitpunkt die Abschläge oder eben Zuschläge berechnet werden.

b. Angesichts des sich verschiebenden Altersaufbaus der Bevölkerung sowie verlängerte Rentenlaufzeiten ist es grundsätzlich richtig, die Weichen so zu stellen, dass den Menschen eine längere Erwerbsphase ermöglicht wird. Weitreichende Veränderungen der Lebensarbeitszeit können jedoch nicht vorgenommen werden, ohne die Wirkungen auf Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie auf die realen Beschäftigungschancen der Menschen im Alter zu berücksichtigen. Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Renteneintritt nach dem 65. Lebensjahr sozial verantwortbar ist, sind die realen Arbeitsmarkt- und Einstellungschancen im Alter zwischen 65 und 67.
Deswegen setzen wir auf flexible Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand, auf erweiterte Möglichkeiten des Bezuges von Teilrenten ab dem 60. Lebensjahr mit attraktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation sowie auf durchgreifende Konzepte zur Humanisierung der Arbeitswelt, die es älteren Menschen erlaubt, freiwillig länger im Betrieb zu verbleiben und die letztlich eine höhere Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ermöglicht. Denn viele Studien belegen: Alter bedeutet nicht weniger Leistungsfähigkeit im Beruf. Vielmehr verschieben sich lediglich die Parameter, mit denen Leistungsfähigkeit gemessen werden kann.

7. Gerechte und nachhaltige Finanzierung

In einer alternden Gesellschaft lassen sich die steigenden Kosten der Alterssicherung grundsätzlich nicht wegreformieren – unabhängig vom gewählten Finanzierungssystem. Politisch entschieden werden kann nur, wie die Traglast zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und den Generationen verteilt sein wird. Weil viele Millionen von Arbeitnehmern finanziell nicht in der Lage sein werden, mehrere Jahrzehnte lang eine zusätzliche Privatvorsorge durchzustehen, wird der erarbeitete Lebensstandard im Alter nicht mehr gesichert werden können.
Wenn nun aber die Lebensstandardsicherung wieder in stärkerem Maße im Rahmen des gesetzlichen Rentensystems organisiert wird, muss der erforderliche Finanzbedarf grundsätzlich mit Beitragsmitteln gedeckt werden. Die Rückkehr zum rentenpolitischen Ziel der Lebensstandardsicherung mit Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors samt der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut und zum abschlagsfreien Rentenbezug mit 65 würde bis zum Jahr 2030 zu einem deutlichen Anstieg des Rentenbeitrages führen. Nachdem infolge der Alterung auch die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung tendenziell ansteigen werden, stellt sich die Frage, ob sich Finanzierungsalternativen zur bloßen Anhebung der Beitragssätze anbieten.

8. Mütterrente solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren

Die sog. „Mütterrente“ stellt den mit Abstand kostenträchtigsten Teil des aktuellen Rentenpakets der Bundesregierung dar. Die Anrechnung eines weiteren Entgeltpunktes in der Rente für Kindsgeburten vor 1992 ist grundsätzlich völlig berechtigt. Denn die Erziehungsleistungen älterer Mütter und Väter sind rentenrechtlich genauso zu honorieren wie die Erziehungsleistungen jüngerer Eltern, zumal letztere schon auf eine halbwegs entwickelte Infrastruktur an Kinderbetreuungseinrichtungen zurückgreifen können. Doch für die Geburten vor 1992 sind keine Beiträge an die Rentenversicherung geflossen. Sie sind damit eine klassische „versicherungsfremde“ Leistung.

Bei verfehlter Finanzierung dieser Leistungen über die Rentenkassen werden diese letztlich allein durch die Beitragszahler und die Rentner selbst finanziert. Denn jede Erhöhung des Beitragssatzes hat eine dämpfende Wirkung auf die künftigen jährlichen Rentensteigerungen. Es kann mithin nur einen seriösen Finanzierungsweg geben: aus dem allgemeinen Steueraufkommen durch einen entsprechend höheren Bundeszuschuss an die Rentenversicherung. Die Finanzierung stünde dann auf einer weitaus stabileren Basis. Und sie wäre obendrein gerechter: weil Spitzeneinkommen wegen der Steuerprogression einen größeren Anteil zur Finanzierung der Mütterrenten beitragen würden als mittlere Einkommen. Niedrige Einkommen blieben wegen des Grundfreibetrages ohnehin weitgehend verschont.

Wir treten deshalb für eine systemgerechte Finanzierung der Mütterrente durch eine entsprechende Aufstockung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses ein. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD und auch ihrer Regierungspraxis, alle versicherungsfremden Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Es darf keine dauerhafte Finanzierung dieser Leistung über die Rentenbeiträge geben.

9. Statt Beitragssatzsenkungen: Aufbau einer Demographie-Reserve

Berechnungen zeigen, dass die Sicherung der Renten durch den Aufbau einer Demografie-Reserve auch weiterhin möglich ist. Entscheidend ist, dass unverzüglich mit der Bildung der Reserve begonnen wird. Dabei sind lediglich moderate Anhebungen des Beitragssatzes erforderlich, um die Belastungen in kleinen Schritten über die Jahre zu verteilen, Planungssicherheit zu schaffen und Finanzierungslücken auf diese Weise zu schließen. Erforderlich ist eine jährliche Anhebung des Rentenbeitrags von 0,3 Prozentpunkten bis zum Jahr 2019. Dies bedeutet für Durchschnittsverdiener und Arbeitgeber eine jährliche Belastung von vier Euro pro Monat. Ab 2020 kann die jährliche Demografie-Anpassung auf 0,2 Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Die aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen, dass das Rentenniveau dadurch auf lange Sicht weitgehend stabilisiert werden kann. Dennoch bleiben im Jahr 2030 noch hohe Rücklagen.

10. Ausweitung der Steuerfinanzierung im Rahmen des paritätischen Modells

Um eine gerechtere Verteilung der Traglasten des demographischen Wandels zu erreichen, muss die Finanzierung der sozialen Sicherung auf eine erheblich breitere Basis als bisher gestellt werden. Ergänzend zum Aufbau einer Demographie-Reserve kann der demographiebedingte Kostenanstieg (Finanzierungsspitzen) vorübergehend auch über eine Erhöhung der direkten Steuern finanziert werden. Es würden damit alle Steuerzahler als breitestmögliche Basis überhaupt in die Finanzierungsverantwortung einbezogen. Eine Ausweitung der Steuerfinanzierung kann technisch recht einfach durch eine Anhebung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Auch folgen die Steuern einem progressiven Tarifverlauf, der höhere Einkommen nicht nur proportional, sondern auch prozentual einer höheren Belastung unterwirft. Gemessen an der bestehenden Steuerlastverteilung würde eine direkte Steuerfinanzierung daher dazu führen, dass die Lasten gerechter verteilt würden. Langfristig ist eine breite Finanzierungsbasis jedoch durch den sukzessiven Übergang in eine Erwerbstätigenversicherung sicherzustellen.

11. Eine Versicherung für alle Erwerbstätigen

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist seit Ende des 19. Jahrhunderts als Pflichtversicherung der Arbeiter bzw. der Angestellten organisiert. Daneben existieren verschiedene Sonderversorgungssysteme der Alterssicherung, wie die Alterssicherung der Landwirte, die Beamtenpensionen oder die zahlreichen berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Vor allem aber die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt und die Erosion der klassischen jahrzehntelangen Erwerbsbiographie ohne Wechsel und Brüche, stellen die Altersversorgung vor neue Herausforderungen. Um die Traglast der Belastungen des demographischen Wandels möglichst gerecht zu verteilen und eine lebensstandardsichernde Altersversorgung unabhängig von der gewählten Form der Erwerbstätigkeit zu gewährleisten, ist die Rentenversicherung in der langfristigen Perspektive zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. In der Erwerbstätigenversicherung werden alle obligatorischen Alterssicherungssysteme zusammengeführt und alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Beamte wie Selbständige) in einer gemeinsamen Versicherung zu gleichen Konditionen abgesichert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung von Arbeitgebern und Versicherten gleichermaßen getragen wird.

Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätigen in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderversorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Doch perspektivisch wird damit die Alterssicherung unabhängig von der gewählten Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlerbasis gestellt.

Die Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung soll nicht primär einer Beitragssatzsenkung dienen, sondern sie ist die perspektivische Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt und sorgt zudem für ein hohes Maß an sozialer Gerechtigkeit, weil die unterschiedlichen Konditionen und Versorgungsniveaus der einzelnen Alterssicherungssysteme auf Basis einer lebensstandardsichernden Versorgung angeglichen werden können.

In einem ersten Schritt auf dem Weg zur Erwerbstätigenversicherung wollen wir die Selbständigen, die nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk Pflichtmitglied sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Die zusätzlichen Beitragseinnahmen, denen zunächst keine zusätzlichen Ausgaben gegenüberstehen, wollen wir mit zum Aufbau einer echten Demografiereserve verwenden, um das Gesamtsystem der gesetzlichen Rentenversicherung auch nach 2030 zu stabilisieren.

12. Betriebliche Altersvorsorge stärken

Wir wollen die betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente stärken und ihre Verbreitung deutlich erhöhen. Dies gilt insbesondere für bisher nur unzureichend abgedeckte Branchen, kleine und mittlere Betriebe und Geringverdiener. Insbesondere auch Frauen müssen in Zukunft stärker von betrieblicher Altersvorsorge profitieren. Dabei setzen wir auf arbeitgeberfinanzierte Modelle, die von den Tarifpartnern organisiert und über Tarifverträge abgesichert werden. Damit können die Vorteile grosser Kollektive bei der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden und die Vertriebs- und Verwaltungskosten minimiert werden. Mit einer weitgehend flächendeckenden Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge kann dann auch die weitere Förderung der Riester-Rente entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten.

 

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