Wort gehalten

Veröffentlicht am 11.04.2013 in Pressemitteilungen

Mit dem Tariftreuegesetz setzt die SPD Maßstäbe auf dem Weg zum Musterland für Gute Arbeit

Die AfA Baden-Württemberg begrüßt das gestern im Stuttgarter Landtag beschlossene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.

Das von Wirtschaftsminister Nils Schmid auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen.

„Wir sagen Ja zur Mittelstandsförderung und Nein zu Lohndumping. Das ist unsere sozialdemokratische Handschrift, wenn es darum geht, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft zu machen“, betont der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.

Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber das günstigste Angebot anzunehmen. Kalkuliert das Angebot mit Dumpinglöhnen, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken der Beschäftigten. „Das schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. Dadurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet, also gerade auch jene in unseren Handwerksbetrieben und unseren fairen mittelständischen Unternehmen vor Ort“, so Udo Lutz weiter.

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärke deshalb die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gelte für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage. Damit werde in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau garantieren.

„Unser Ziel war es von Anfang an, dass sich Gute Arbeit lohnen muss. Mit dem jetzt beschlossenen Tariftreuegesetz schaffen wir Schritt für Schritt Zukunft in Baden-Württemberg“, erklärt Udo Lutz abschließend.

 

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