AfA: „Ja zur Mittelstandsförderung – Nein zu Lohndumping, das ist unsere Handschrift beim Tariftreuegesetz“

Veröffentlicht am 29.11.2012 in Pressemitteilungen

AfA-Landesvorsitzender Udo Lutz: „SPD setzt erneut Maßstäbe auf dem Weg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft“

„Wir sagen Ja zur Mittelstandsförderung und Nein zum Lohndumping. Das ist unsere sozialdemokratische Handschrift, wenn es darum geht, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft zu machen.“ Mit diesen Worten hat der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg mit Freude begrüßt.

Der von Wirtschaftsminister Nils Schmid auf den Weg gebrachte Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen. „Das Ziel war es von Anfang an, dass sich Gute Arbeit lohnen muss“, so Udo Lutz.

Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber das günstigste Angebot anzunehmen. Kalkuliert das Angebot mit Dumpinglöhnen, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken der Beschäftigten. Das schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. „Dadurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet, also gerade auch jene in unseren Handwerksbetrieben und unseren fairen mittelständischen Unternehmen vor Ort“, so Udo Lutz weiter.

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärkt deshalb die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. „Denn mit Fleiß und Ideen bringen Millionen Schaffer und Tüftler Baden-Württemberg gerade im Mittelstand nach vorne“, betonte der AfA-Vorsitzende.

Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gilt für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage. Damit wird in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau garantieren.

„Das jetzt beschlossene Tariftreuegesetz ist SPD pur! Schritt für Schritt schaffen wir Zukunft in Baden-Württemberg“, so Udo Lutz abschließend.

 

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