Bildungszeitgesetz in Kraft getreten

Veröffentlicht am 20.07.2015 in Landespolitik

Das Bildungszeitgesetz ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Dies ist ein Erfolg für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, aber auch ein Erfolg für die AfA.

2011 im Koalitionsvertrag von Grün-Rot vereinbart, mussten viele Widerstände überwunden werden, insbesondere von Arbeitgeberseite. Breite Unterstützung gab es dagegen vom DGB und seinen Einzelgewerkschaften. Was lange währt, ist nun endlich ein gutes Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg geworden!

Das Bildungszeitgesetz ist nach Meinung der AfA ein Instrument, um den aufkommenden Fachkräftemangel in einigen Branchen ein wenig zu stoppen. Ebenso wird dadurch das Thema lebenslanges Lernen verwirklicht sowie das Ehrenamt gestärkt.

Fakten zum Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg:

Die berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Außerdem geht es in einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen auch um gesellschaftliche Teilhabe und damit um die politische Bildung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Das Bildungszeitgesetz sieht konkret vor, dass

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu fünf Tage im Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung unter Fortzahlung ihrer Bezüge freizustellen sind.
  • es eine Freistellung zur Fortbildung im Bereich des Ehrenamts gibt.

Einen Anspruch darauf hat,

  • wer mehr als zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis steht.
  • bei Auszubildenden und Studierenden der Dualen Hochschule Baden- Württemberg erstreckt sich die Fünf- Tage- Regelung auf die gesamte Ausbildungs- und Studiendauer.
  • Lehrer haben in der unterrichtsfreien Zeit Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Lehrbeauftragte an Hochschulen entsprechend in der vorlesungsfreien Zeit.

Ausgenommen von der Freistellungspflicht sind kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten.

 

Homepage AfA Baden-Württemberg

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