Freiwillige Betriebspraktika für Arbeitsrichter bisher ein Flop

Veröffentlicht am 19.04.2010 in Landtagsfraktion

Der Rechtsexperte der SPD Landtagsfraktion in Baden-Württemberg Reiner Stickelberger: „Minister Goll muss dringend Anreize schaffen, damit möglichst viele Arbeitsrichter betriebliche Erfahrungen aus erster Hand sammeln werden“

Die SPD-Fraktion fordert von der Landesregierung, das Projekt „Betriebspraktika für Arbeitsrichter“ im Land endlich stärker zu fördern und ihm Leben einzuhauchen. Die Landesregierung musste jetzt in einer Antwort auf eine SPD-Initiative einräumen, dass seit der Einführung solcher 6-monatiger Praktika im Dezember 2006 auf freiwilliger Basis lediglich vier Personen daran teilgenommen haben. „Die Landesregierung muss die Konsequenzen aus diesem Fiasko ziehen und echte Anreize für die Teilnahme anbieten“, verlangt der rechtspolitische Sprecher Rainer Stickelberger. Und: „Es ist von unschätzbarem Vorteil bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht, wenn die Richter den Alltag in den Betrieben aus eigener Anschauung kennen.“ Stickelberger schlägt etwa vor, dass die Absolvierung eines betrieblichen Praktikums in die Beurteilung einfließt und damit die Karrierechancen von Arbeitsrichtern verbessert. Schließlich sei die Teilnahme in Rheinland-Pfalz bereits seit 1997 für alle angehenden Arbeitsrichter sogar verpflichtend vorgeschrieben. Die freiwilligen Betriebspraktika in Baden-Württemberg beruhen auf einer Vereinbarung des Landes mit der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände, dem DGB-Landesbezirk und dem Landesarbeitsgericht. Da das Praktikum die spezifisch arbeitsrichterliche Perspektive um Eindrücke aus der betrieblichen Praxis ergänzen soll, richtet es sich an jüngere Arbeitsrichter, die bereits über erste richterliche Erfahrungen verfügen. Es dauert sechs Monate und wird jeweils in einem mittleren bis größeren lndustriebetrieb absolviert. In dem Unternehmen muss ein Betriebsrat vorhanden sein. Die Auswahl des Betriebs erfolgt durch das Justizministerium auf Vorschlag der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände nach vorheriger Beteiligung des DGB und des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts. Das Betriebspraktikum, das durch die Arbeitgeberverbände finanziert wird, soll im Regelfall folgende Stationen umfassen:
  • Durchlauf durch die wichtigsten Abteilungen des Betriebs;
  • 1 bis 2 Monate in den Abteilungen Fertigung, Vertrieb, Finanzen/ControIIing, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder weitere Abteilungen;
  • 4 bis 5 Monate in Personalabteilung und Betriebsrat, insbesondere mit Teilnahme an Personalgesprächen, an innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen, an den Besprechungen des Betriebsrats und Begleitung der operativen Personalarbeit.
„Justizminister Goll muss diese Praktika zur Erfolgsstory machen, wie dies in unserem Nachbarland seit langem der Fall ist“, fordert Stickelberger. Diese Initiative der Landtagsfraktion entstand durch eine Anfrage aus der AfA Karlsruhe.
 

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