Udo Lutz als stellv. AfA-Bundesvorsitzender wiedergewählt

Veröffentlicht am 07.04.2014 in Veranstaltungen

Bei der AfA-Bundeskonferenz, die vom 4. bis 6. April in Leipzig stattgefunden hat, wurde Udo Lutz mit 83,3 % als stellv. AfA-Bundesvorsitzender wiedergewählt. Klaus Barthel MdB wurde als AfA-Bundesvorsitzender ebenfalls in seinem Amt bestätigt. Dem weiteren AfA-Bundesvorstand gehören insgesamt 5 stellv. Vorsitzende und 15 Beisitzer/innen an. Erfreulich, dass dem neuen Bundesvorstand deutlich mehr Frauen angehören.

Die Konferenz stand unter dem Motto "Gute Arbeit in einem sozialen Europa". Am ersten Konferenztag standen Reden von Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles und Bundeswirtschaftsminister und SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel sowie die Wahlen des AfA-Bundesvorstands auf dem Programm.

Die über 200 Delegierten begrüßten die eingeleiteten Reformen im Arbeitsmarkt- und Rentenbereich, die von Arbeitsministerin Nahles und Parteichef Gabriel bei Ihren Reden auf dem Kongress auch als Erfolge der Arbeit der AfA dargestellt wurden. Kritik wurde vor allem an den Plänen geübt, den Mindestlohn bei Langzeitarbeitslosen auszusetzen. „Wir müssen in Sachen Mindestlohn gegenüber der Union und den Interessen einzelner knallhart sein. Es darf keinerlei Ausnahmen vom Mindestlohn geben.", so Klaus Barthel. Spitzenvertreter der Gewerkschaften, wie ver.di-Chef Frank Bsirske und die Vorsitzende der NGG, Michaela Rosenberger teilten unter dem Beifall der Delegierten diese Position. Außerdem waren die Delegierten der Meinung, dass das Rentenpaket die Probleme in der Alterssicherung nicht nachhaltig löse, und bestätigten das Rentenkonzept der AfA

In verschiedenen Themenforen zu den Bereichen "Gute Arbeit - Was heißt das konkret?" sowie "Europa" hatten die Delegierten am zweiten Konferenztag ausgiebig Gelegenheit zur Diskussion. In die jeweiligen Themen hatten zuvor Prof. Dr. Sabine Pfeiffer (ISF München) und Reiner Hoffmann (Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands) eingeführt. Anschließend erfolgte die Antragsberatung zu diesen Themenbereichen. Zum Freihandelsabkommen sagte Klaus Barthel: „Mit Staaten, die beispielsweise die internationalen Arbeitsnormen nicht einhalten, die Gewerkschaftsrechte torpedieren und damit versuchen, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, können wir keinen ungeregelten Freihandel zulassen."

Der drittte Konferenztag stand ganz im Zeichen der weiteren Antragsberatung. (Klaus Wiesehügel hatte seine Teilnahme leider kurzfristig absagen müssen.)

Hier finden Sie das Beschlussbuch zur AfA-Bundeskonferenz.

 

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