Herzlich Willkommen

auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Karlsruhe. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen ist eine Gruppe von sozialdemokratischen Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Personalrätinnen und Personalräten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftlern und anderen, die sich innerhalb und außerhalb der SPD für die Interessen und Rechte von Arbeitnehmern einsetzen. Menschenwürdig leben und arbeiten, das ist unser Ziel. Über Ihre Fragen und Anregungen freuen wir uns.

Für die AfA Karlsruhe

Regina Schmidt-Kühner, Peter Becker,

 

 

28.05.2026 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

AfA Baden-Württemberg läuft Sturm gegen Renten-Pläne

 

„Rente mit 70 und Rentenkürzungen sind ein sozialpolitischer Offenbarungseid!“

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Baden-Württemberg kritisiert die Vorschläge eines Expertengremiums zur gesetzlichen Rentenversicherung scharf. Wie vorab bekannt wurde sehen die Pläne offenbar eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre ab den 2060er Jahren sowie eine Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent vor. Für die AfA ist damit eine rote Linie überschritten.

Lebensrealität statt Rechenmodell

Die AfA weist darauf hin, dass eine pauschale Erhöhung des Rentenalters an der Realität vieler Beschäftigter vorbeigeht. Noch immer gibt es zahlreiche körperlich und psychisch belastende Berufe, in denen auch technologische Entwicklungen keine grundlegende Entlastung erwarten lassen.

Der baden-württembergische AfA-Landesvorsitzende Daniel Sauerbeck erklärt: „Wir müssen uns doch nur einmal in den Betrieben unserer Region umschauen. Wie soll eine Kollegin oder ein Kollege in der Schichtarbeit mit 69 Jahren noch am Band stehen und oder schwere körperliche Arbeit leisten? Wie soll eine Pflegekraft im Klinikum nach Jahrzehnten im Drei-Schicht-System Betten schieben und Patientinnen und Patienten pflegen, wenn sie selbst auf die 70 zugeht?“

 

Auch Dachdecker, Handwerker oder Erzieherinnen erreichen schon heute oft nicht gesund das bestehende Renteneintrittsalter.

Die AfA betont zugleich: Ziel müsse sein, dass Beschäftigte länger gesund bleiben und tatsächlich bis zum heutigen Renteneintrittsalter arbeiten können. Statt pauschal das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben, brauche es bessere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsprävention, Rehabilitation und altersgerechte Arbeitsplätze.

Länger arbeiten – und am Ende weniger Rente

Besonders kritisch sieht die AfA die Kombination aus höherem Renteneintrittsalter und sinkendem Rentenniveau. „Eine Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent bedeutet für viele Beschäftigte die direkte Rutschbahn in die Altersarmut“, warnt Sauerbeck. „Wer im Niedriglohnsektor arbeitet oder wegen Erziehungszeiten Lücken im Lebenslauf hat, wird trotz jahrzehntelanger Arbeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Betroffene sind zum Beispiel oftmals Verkäuferinnen im Einzelhandel oder gelernte Landwirte.“

Solidarische Finanzierung statt Rentenkürzungen

Statt einer Kürzungsdebatte fordert die AfA zur Sicherung des Rentensystems eine solidarische Erwerbspersonenversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. So müsse die Finanzierung der Rente breiter aufgestellt werden und versicherungsfremde Leistungen, für die keine Beiträge eingezahlt werden, konsequent aus Steuermittel statt aus Beiträgen finanziert werden.

„Die Lebensleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient Respekt, keine Demütigung durch immer neue Sonderopfer“, so Sauerbeck. „Wer über das Renteneintrittsalter spricht, muss zuerst darüber sprechen, wie Beschäftigte gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können, statt die Verantwortung einseitig auf die Beschäftigten abzuwälzen.“

08.05.2026 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

AfA kritisiert geplante Gesundheitsreform: Einseitige Belastung von Beschäftigten und Familien

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) übt deutliche Kritik an den aktuellen Plänen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vorgesehenen Maßnahmen führen nach Auffassung der AfA zu einer erheblichen Mehrbelastung insbesondere für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für Familien.

Höhere Zuzahlungen treffen Versicherte direkt

Die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente und Leistungen stellt eine spürbare Mehrbelastung dar. Künftig sollen Versicherte statt bislang mindestens 5 Euro nun mindestens 7,50 Euro und bis zu 15 Euro pro Leistung zahlen.
Die AfA warnt davor, dass dies den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung insbesondere für einkommensschwächere Gruppen erschwert.

Leistungskürzungen verschlechtern Versorgung

Die Reform sieht zudem Einschränkungen bei einzelnen Kassenleistungen vor. Besonders kritisch bewertet die AfA die geplante Reduzierung des Zuschusses für Zahnersatz von derzeit 60 Prozent auf künftig nur noch 50 Prozent der Regelversorgung.
Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung des Eigenanteils für Versicherte.

Auch präventive Leistungen stehen zur Disposition. So wird die flächendeckende Hautkrebsvorsorge für Erwachsene infrage gestellt – mit Verweis darauf, dass laut Expertenkommission kein ausreichender Nachweis für eine Senkung von Krankheits- oder Todesfällen vorliege.

Einschränkung der Familienversicherung

Besonders problematisch ist aus Sicht der AfA die geplante Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen. Dies trifft vor allem Haushalte mit nur einem Einkommen und verschärft soziale Ungleichheiten.

Ungerechte Verteilung der Lasten

Zwar ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen, jedoch werden die Hauptlasten der Reform nach Einschätzung der AfA von den Versicherten getragen. Insgesamt sollen Patientinnen und Patienten mehrere Milliarden Euro zur Stabilisierung der Kassen beitragen – unter anderem durch höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen.

Die AfA kritisiert, dass diese Maßnahmen vor allem kleinere und mittlere Einkommen überproportional belasten.

Einsparpotenziale nicht ausgeschöpft

Statt einseitiger Belastungen fordert die AfA, vorhandene Einsparpotenziale konsequent zu nutzen. Dazu zählen unter anderem überhöhte Verwaltungskosten sowie die Gehälter von Krankenkassen-Vorständen. Eine stärkere Regulierung in diesem Bereich könnte zur Entlastung beitragen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.

Fazit

Die AfA fordert eine solidarische und gerechte Gesundheitsreform, die die Finanzierung auf breite Schultern verteilt, statt einseitig Versicherte und Familien zu belasten. Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels werden.

16.04.2026 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

1. Mai - AfA Baden-Württemberg unterstützt DGB-Aufruf unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite"

 

1. Mai – Tag der Arbeit

Unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“ ruft der DGB auch in diesem Jahr bundesweit zu Kundgebungen und Demonstrationen auf.

Die AfA Baden-Württemberg unterstützt diesen Aufruf und steht an der Seite der Beschäftigten: für gute Arbeit, sichere Jobs und faire Löhne.

Wir sagen klar:
✔ Arbeit darf nicht zur Ware werden
✔ Tarifbindung stärken statt Lohndumping
✔ Zukunft sichern durch Investitionen in Beschäftigung und Qualifizierung

Gemeinsam auf die Straße – für soziale Gerechtigkeit und Respekt vor Arbeit!

1. Mai: Deine Stimme zählt. Deine Arbeit zählt.

AfA Baden-Württemberg unterstützt DGB-Aufruf unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2026 unterstützt die AfA den diesjährigen Aufruf des DGB unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“. Damit setzt der Gewerkschaftsbund ein deutliches Zeichen für gute Arbeit, sichere Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit in Zeiten tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen.

Die AfA Baden-Württemberg erklärt ihre ausdrückliche Unterstützung für diesen Aufruf. Als sozialpolitische Interessenvertretung innerhalb der SPD steht die AfA BaWü an der Seite der Beschäftigten und macht deutlich, dass die Zukunft der Arbeit nicht allein nach Profitinteressen gestaltet werden darf. „Im Mittelpunkt müssen die Menschen stehen, die täglich mit ihrer Arbeit den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes sichern. Gute Arbeit, faire Löhne und sichere Arbeitsplätze sind die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so die AfA Baden-Württemberg.

Die AfA Baden-Württemberg fordert in diesem Zusammenhang:

  • Stärkung der Tarifbindung und flächendeckende Tarifverträge
  • Sicherung und Ausbau von Arbeitsplätzen in Industrie, Pflege und Dienstleistung
  • Massive Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung
  • Eine sozial gerechte Gestaltung von Digitalisierung, Transformation und Energiewende

Der 1. Mai bleibt aus Sicht der AfA BaWü ein zentraler Kampftag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Solidarität, Mitbestimmung und soziale Gerechtigkeit.

16.04.2026 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

Geplante Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind sozialpolitischer Rückschritt

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Baden-Württemberg (AfA Baden-Württemberg) kritisiert die aktuell diskutierten Reformüberlegungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere die geplante Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall scharf.

Nach Berichten aus Koalitions- und Regierungskreisen wird im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem eine Reduzierung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geprüft, darunter auch eine mögliche Verkürzung der bisherigen sechswöchigen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber sowie weitergehende Einschränkungen bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall.

AfA Baden-Württemberg: Krankheit darf nicht zum finanziellen Risiko werden

Die AfA Baden-Württemberg warnt davor, die finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Krankheitsfall aufzuweichen. Die Lohnfortzahlung von 100 Prozent für bis zu sechs Wochen ist ein zentraler sozialstaatlicher Schutzmechanismus und Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.

„Wer krank ist, muss sich auf Genesung konzentrieren können – ohne Angst vor Einkommensverlusten. Eine Kürzung der Lohnfortzahlung würde genau das Gegenteil bewirken“, erklärt die AfA BaWü.

Falsche Prioritäten in der Reformdebatte

Die derzeitige Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Einschätzung der AfA Baden-Württemberg zu stark auf Kostensenkung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verengt. Statt soziale Leistungen zu kürzen, müssten strukturelle Ursachen der Finanzierungsprobleme in den Blick genommen werden – etwa Preisentwicklungen im Gesundheitswesen, Effizienzdefizite und eine gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Belastung der Beschäftigten steigt bereits

Bereits jetzt steigen die Krankenkassenbeiträge für Versicherte in vielen Bereichen spürbar. Gleichzeitig verzeichnen Arbeitgeber wachsende Kosten durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die zuletzt auf rund 82 Milliarden Euro jährlich geschätzt wurden. Diese Entwicklung darf jedoch nicht einseitig zulasten der Beschäftigten „gelöst“ werden.

AfA Baden-Württemberg fordert soziale Ausrichtung der Reform

Die AfA BaWü fordert die politisch Verantwortlichen auf, die geplante Reform der Krankenversicherung sozial gerecht auszugestalten:

  • Keine Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Stärkung der solidarischen Finanzierung der GKV
  • Fokus auf gerechte Einnahmeseite statt Leistungskürzungen
  • Schutz von Beschäftigten vor zusätzlichen finanziellen Risiken bei Krankheit

Fazit

Eine moderne Gesundheitspolitik darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfinden. Die AfA Baden-Württemberg wird sich entschieden gegen jede Absenkung sozialer Schutzrechte im Krankheitsfall einsetzen.

Die AfA fordert die SPD auf, sich gegen den Vorschlag der CDU zu stellen!

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15.06.2026, 18:30 Uhr AfA-Landesvorstandssitzung

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