15.04.2021 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

Die Sorge der Beschäftigten muss ernst genommen werden!

 

Pressemitteilung des AfA-Bundesvorstands

Trotz der inzwischen verschärften Schutzmaßnahmen sind die Sorgen der Arbeitnehmer*innen groß. Ein Grund: Nicht alle Arbeitgeber*innen setzen Schutzmaßnahmen konsequent um. Auch kostenfreie Schnelltests vor Ort sind nicht in jedem Betrieb möglich.

Viele Betriebe setzen zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten, ohne die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation anzupassen. Oft werde die Einhaltung der Hygieneregeln, die Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten angemahnt – bei den Leistungsanforderungen aber nicht berücksichtigt. Das Tragen einer Maske erschwert vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten das Atmen erheblich. Beim Tragen von FFP2/3 Masken fehlt häufig der Rahmen zur Einhaltung der Tragepausen (DGUV Regel 112 – 119).

Problematisch sei zudem die seit Jahren mangelhafte Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen körperlicher und psychischer Belastungen. „Durch die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und die veränderte Arbeitssituation ist für die Beschäftigten eine neue psychische Belastung entstanden – und zwar auch in Berufen, die vor Ausbruch der Pandemie keine besonderen Gesundheitsrisiken bargen“, so Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD.

Besonders verbreitet ist zudem die Sorge vor einer Ansteckung bei Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb selbst bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert sind. Dies betrifft vor allem systemrelevante Bereiche wie Erziehung, Soziales und Gesundheit. Doch auch im Verkauf, Produktion und Fertigung sind die Sorgen groß.

„Viele Arbeitgeber haben schnell und vorbildlich auf die neue Lage reagiert – aber leider ist das noch nicht überall der Fall. Das führt bei den Beschäftigten verständlicherweise zu Frust und kann das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft beschädigen“. „Ein entscheidender Faktor ist jedoch nach wie vor, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“.

Die Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthalten, die seit August 2020 für alle Betriebe in Deutschland verbindlich ist. „Bei der konkreten Planung und Umsetzung im Betrieb sollen die Beschäftigten unbedingt eng eingebunden werden“. Weil Einzelne hier oft überfordert sind, brauchen wir qualifizierte Betriebs- und Personalräte in möglichst allen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen rät Klaus Barthel. Dies schaffe die Voraussetzungen für gute Lösungen, die von allen Betroffenen mitgetragen werden.

Genauso wichtig sind laut Barthel effektive Arbeitsschutzkontrollen besonders in den vielen kleineren Betrieben. Dass die Arbeitsschutzaufsicht in Deutschland personell sehr dünn aufgestellt ist, räche sich insbesondere in der Corona-Pandemie.

10.03.2021 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

Wir sind „Game Changer“

 

Unter dem Motto „Game Changer – Mach dich stark für equal pay!“ machen sich auch in diesem Jahr die ASF und die AfA Baden-Württemberg stark für mehr Lohngerechtigkeit für Frauen. 

Das Datum des Equal Pay Day markiert symbolisch den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Nachdem das Statistische Bundesamt jüngst seine Zahlen auf der Basis der aktuellen Verdienststrukturerhebung revidierte, lag der erfasste Gender Pay Gap 2019 bei 19 Prozent und somit auch im Jahr 2020 unter 20 Prozent. 

In diesem Jahr arbeiten Frauen „nur noch“ 69 Tage ohne dafür entlohnt zu werden, denn rechnet man diese 19 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen 69 Tage, vom 1. Januar bis zum 10. März 2021, umsonst. Damit verschiebt sich der Equal Pay Day vom bisher festgelegten 14. März 2021 (entsprach 20 Prozent Gehaltsunterschied) um vier Tage nach vorne. 

Sonja Elser, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischen Frauen (ASF) in Baden-Württemberg, freut sich zwar über jeden kleinen Fortschritt, zufrieden ist sie aber noch lange nicht: „Als Frauen in Deutschland im Jahr 2008 zum ersten Mal mit dem Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machten, lag die Differenz bei 23%. Im Jahr 2021 sind wir bei 19%. Wenn das in diesen Mini-Schritten so weiter geht, werden unsere Enkelinnen noch den Aktionstag begehen müssen. Das kann nicht unser Anspruch sein“, so Elser. Es sei nicht hinzunehmen, dass nach wie vor Frauenberufe schlechter bezahlt werden als Männerberufe. „Wir erleben gerade in der Pandemie, was Frauen zur Bewältigung des Alltags und in der Care-Arbeit leisten müssen. Und als Dank dafür werden sie noch immer schlechter bezahlt.“ 

ASF und AfA haben klare Forderungen: mehr Transparenz bei den Löhnen, finanzielle Aufwertung der sogenannten Frauenberufe und die Anerkennung der geleisteten Care Arbeit. Die Sozialdemokratinnen wollen bei diesen Ungerechtigkeiten die „Game Changer“ sein. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und deren Landesvorsitzenden Udo Lutz haben sie dabei an ihrer Seite.

24.06.2020 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

AfA fordert tragfähige Krankenhausfinanzierung

 

Die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben sich in der Corona-Krise besonders bewährt. Intensivbetten mussten vorgehalten werden, planbare Operationen wurden verschoben. Alles funktionierte sehr schnell und gut! Dadurch konnte die Krise bislang gut bewältigt werden, aber viele Kliniken sind in eine finanzielle Schieflage geraten.

„Bei der Finanzierung gibt es dringenden Handlungsbedarf. Das darf aber keinesfalls zu Lasten der Beschäftigten gehen. Die AfA erteilt daher einem Abbau von Kapazitäten oder Personal sowie dem fortschreitenden Outsourcing eine klare Absage“, betont Udo Lutz, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg. Schon jetzt arbeiteten die Pflegekräfte am Limit. Fallpauschalen, die eigentlich zur Deckung der Betriebskosten gedacht sind, werden für Investitionen herangezogen. Damit eine wohnortnahe Versorgung auch in Zukunft gewährleistet ist, brauche es eine tragfähige Finanzierung. Die AfA fordert deshalb eine faire Diskussion über eine Kostenbeteiligung aller im Sinne einer Bürgerversicherung.

15.03.2019 in Pressemitteilungen

Gemeinsame Erklärung von ASF und AfA zum Equal Pay Day

 

Wertsache Arbeit!

 

Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März erklären die ASF-Kreisvorsitzende Katrin Schulz und die AfA-Kreisvorsitzende Regina Schmidt-Kühner:

 

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer erhalten. Ist es aber nicht. Deshalb machen wir Jahr für Jahr auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam, die seit Jahren konstant 21 Prozent beträgt.

Typische „Frauenberufe“ erzielen geringere Verdienste als „Männerberufe“ – obwohl sie in ihren Anforderungen und Belastungen vergleichbar sind. Besonders die Sozialen Berufe sind Zukunftsberufe. Sie sind wichtig für ältere Menschen, für Kranke, für Kinder und Jugendliche und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

 

Hier beweisen Frauen jeden Tag, dass ihre Arbeit den gleichen Wert hat wie die Arbeit von Männern. Dennoch wird ihre Arbeit noch nicht ausreichend wertgeschätzt. Frauen in allen Berufen haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Karrieremöglichkeiten. Männer haben ein Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Vor allem im Alter wirkt sich die Lohnlücke später ein zweites Mal negativ aus und lässt Frauen am Ende ihres Erwerbslebens häufig mit Renten dastehen, die das Überleben kaum sichern können.

 

Der „Tag für gleiche Bezahlung“ am 18. März macht symbolisch auf den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern aufmerksam, der in Deutschland aktuell noch immer 21% beträgt. Daraus ergeben sich 77 Tage, in denen Frauen für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit umsonst arbeiten.

 

15.03.2019 in Pressemitteilungen von AfA Baden-Württemberg

Wertsache Arbeit!

 

Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März erklären die ASF-Landesvorsitzende Andrea Schiele und der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz:

„Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer erhalten. Ist es aber nicht. Deshalb machen wir Jahr für Jahr auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam, die seit Jahren konstant 21 Prozent beträgt.

Typische „Frauenberufe“ erzielen geringere Verdienste als „Männerberufe“ – obwohl sie in ihren Anforderungen und Belastungen vergleichbar sind. Besonders die Sozialen Berufe sind Zukunftsberufe. Sie sind wichtig für ältere Menschen, für Kranke, für Kinder und Jugendliche und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Hier beweisen Frauen jeden Tag, dass ihre Arbeit den gleichen Wert hat wie die Arbeit von Männern. Dennoch wird ihre Arbeit noch nicht ausreichend wertgeschätzt. Frauen in allen Berufen haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Karrieremöglichkeiten. Männer haben ein Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Vor allem im Alter wirkt sich die Lohnlücke später ein zweites Mal negativ aus und lässt Frauen am Ende ihres Erwerbslebens häufig mit Renten dastehen, die das Überleben kaum sichern können. 

Der „Tag für gleiche Bezahlung“ am 18. März macht symbolisch auf den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern aufmerksam, der in Deutschland aktuell noch immer 21% beträgt. Daraus ergeben sich 77 Tage, in denen Frauen für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit umsonst arbeiten.

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04.05.2024, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr SPD Grötzingen Flohmarkt für Kinder

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